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Steuerberatung &
Anwaltskanzlei für Pferderecht
Daniela Lemke

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Der Pferde-TÜV -Teil 1

Alles, was Sie über Ankaufsuntersuchungen wissen müssen

Stellen Sie sich vor, Sie haben das Pferd Ihrer Träume gefunden. Es ist elegant, gut ausgebildet und scheint perfekt zu Ihnen zu passen. Doch bevor Sie Ihr hart verdientes Geld investieren, sollten Sie einen wichtigen Schritt nicht überspringen: die Ankaufsuntersuchung. Dieser "Pferde-TÜV" kann Ihnen nicht nur viel Ärger, sondern auch eine Menge Geld ersparen. Tauchen wir ein in die faszinierende Welt der veterinärmedizinischen Detektivarbeit!

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Widerrufsrecht im Pferdebereich

Was Tierärzte, Schmiede und Sattler unbedingt beachten müssen – Ein aktuelles Urteil sorgt für Klarheit

Das Amtsgericht Bad Homburg hat in einem aktuellen Fall (Az.: 219 C 205/24) entschieden, dass der Widerruf eines Vertrages über veterinärmedizinische Leistungen wirksam war.

Dies führte zur Abweisung einer Klage eines Tierarztes, der knapp 600 Euro für eine Behandlung eines Pferdes in Rechnung gestellt hatte. Der Fall verdeutlicht die Bedeutung des Widerrufsrechts bei sogenannten "Haustürgeschäften" und zeigt auf, welche Pflichten Dienstleister im Pferdebereich – wie Tierärzte, Schmiede und Sattler – zu beachten haben, wenn sie ihre Dienstleistungen außerhalb ihrer Geschäftsräume anbieten.

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Winterliche Gefahren im Stall: Wenn der Frost zuschlägt und die Haftung droht

Der Winter bringt nicht nur romantische Schneelandschaften, sondern auch erhöhte Risiken für Pferdestallbetreiber mit sich. Von vereisten Wegen bis hin zu staubigen Stallgassen - die kalte Jahreszeit stellt Pferdehalter und Stallbetreiber vor besondere Herausforderungen. Doch wer haftet eigentlich, wenn es zu Unfällen oder gesundheitlichen Problemen kommt?

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Öffentliche Äußerung auf einem Internetportal hinsichtlich des Zustandes eines Pferdes

Im vorliegenden Fall hatte eine Pferdehalterin ihre Stute für fünf Monate in einen professionellen Pferdepensionsbetrieb für Stutenmanagement und Fohlenaufzucht gegeben. In dieser Zeit brachte die Stute ein Fohlen zur Welt.

Nach den fünf Monaten brachte die Pferdehalterin die Stute mit Fohlen in ein kleines privat geführtes Gestüt. Nach Ankunft der Stute mit Fohlen veröffentlichte die Betreiberin des Gestüts auf einem Internetportal Bilder der Stute mit Fohlen – beide waren nicht im optimalem Futterzustand - und folgenden Text: „Wir freuen uns sehr, dass die Stute Z….. und ihr Fohlen derzeit bei uns zur Pension stehen, nachdem die Zwei zuvor fünf Monate zum Zuchtstutenmanagement und zur professionellen Fohlenaufzucht in Vollpension im Pensionsstall F…..standen. Das Fohlen von Z…….erholt sich seit der Ankunft vor fünf Tagen bei uns bereits prima von seiner mitgebrachten Verletzung und macht auch schon große Fortschritte beim Anfassenlassen und bei der Halfterführigkeit“. (Anm. d. Red.: In der Veröffentlichung auf dem Internetportal waren Namen und Adressen voll erwähnt).

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Haftung bei einem verletzten Pferd in der Gruppenhaltung

AG Helmstedt

Im vorliegenden Fall lag eine Weidegemeinschaft von drei Pferden mit entsprechend drei Tierhaltern vor. Nachdem es auf der Weide zu einer Verletzung eines Pferdes mit Trümmerbruch des Griffelbeins, sowie zu leichten Verletzungen der zwei weiteren Pferde kam, forderte die Halterin des schwerer verletzten Pferdes vergeblich die Haftpflichtversicherungen der zwei weiteren Pferde auf, die Behandlungskosten von 2049,-€ zu erstatten.

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