Schadensersatz nach Kauf eines kranken Tieres
🔍 Heute besprechen wir ein wichtiges Urteil des Landgerichts Lübeck (LG Lübeck) vom 07.03.2024 (Az.: 14 S 92/21).
Es geht um Schadensersatz nach dem Kauf eines kranken Tieres und die Bedeutung der Fristsetzung zur Nacherfüllung.
Eine Käuferin erwarb zwei Katzen, die sich nach der Ankunft als krank herausstellten. Sie brachte die Tiere sofort zum Tierarzt und verlangte anschließend die Erstattung der Kosten vom Verkäufer. Doch das LG Lübeck entschied: Ohne vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung besteht kein Anspruch auf Schadensersatz! 🚫💰
Das Gericht betonte, dass der Käufer dem Verkäufer zunächst eine Frist setzen muss, um die Mängel selbst zu beheben. Nur in echten Notfällen, die sofortige tierärztliche Behandlung erfordern, ist eine direkte Kostenrückforderung möglich. In diesem Fall lag laut Tierarzt kein solcher Notfall vor, und die Käuferin hätte dem Verkäufer eine kurze Frist zur Nacherfüllung setzen können.
Dieses Urteil zeigt: Käufer sollten immer eine Frist zur Nacherfüllung setzen, bevor sie eigenmächtig handeln. Nur so können sie Schadensersatzansprüche geltend machen, es sei denn, es handelt sich um einen dringenden Notfall. 🕒🐾
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