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Steuerberatung &
Anwaltskanzlei für Pferderecht
Daniela Lemke

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Keine Haftung bei überwiegendem Selbstverschulden

Keine Tierhalterhaftung bei überwiegendem Selbstverschulden des Geschädigten

Hanseatisches OLG Bremen 18.4.2012 Az.: 1 U 81/11

Im vorliegenden Fall hatte das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen darüber zu entscheiden, ob eine Tierhalterin für den Sturz einer 17-Jährigen von ihrem Pferd einzustehen hat, an dem die 17-Jährige ein unentgeltliches Nutzungsrecht hatte.

Die 17-Jährige, die Reiterin in einem Reitverein war, war durch ihre ehemalige Reitlehrerin an die Tierhalterin des besagten Pferdes vermittelt worden, da die 17-Jährige wünschte den Reitsport öfter ausüben zu können. Die Pferdehalterin war bereit, unentgeltlich und gefälligkeitshalber die 17-Jährige zu unterstützen und gab ihr die Gelegenheit, nach Absprache das Pferd regelmäßig zu reiten.

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Haftung des Pensionsstallbetreibers für den Tod eines Pensionspferdes

Das Landgericht Ravensburg hat am 01.12.2023 in einem Fall entschieden, bei dem es um die Haftung eines Pensionsstallbetreibers für den Tod eines eingestellten Pferdes ging (Az. 5 O 293/22). Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexen rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Pferdehaltung und - pensionierung ergeben können.

Im vorliegenden Fall entschied das Landgericht Ravensburg über die Haftung eines Pensionsstallbetreibers. Die Klägerin hatte ihren Jährlingshengst zur Aufzucht in den Stall des Beklagten eingestellt. Dort wurde der Hengst geröntgt und sediert. Anschließend gab es Streit darüber, ob der Hengst nach der Untersuchung gefüttert werden durfte.

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Schadensersatz nach Kauf eines kranken Tieres

🔍 Heute besprechen wir ein wichtiges Urteil des Landgerichts Lübeck (LG Lübeck) vom 07.03.2024 (Az.: 14 S 92/21).

Es geht um Schadensersatz nach dem Kauf eines kranken Tieres und die Bedeutung der Fristsetzung zur Nacherfüllung.

Eine Käuferin erwarb zwei Katzen, die sich nach der Ankunft als krank herausstellten. Sie brachte die Tiere sofort zum Tierarzt und verlangte anschließend die Erstattung der Kosten vom Verkäufer. Doch das LG Lübeck entschied: Ohne vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung besteht kein Anspruch auf Schadensersatz! 🚫💰

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Verantwortung von Tierhaltern in Notfallsituationen

Stell dir vor, dein geliebtes Tier verschwindet für einige Tage und wird dann von einem Fremden in einem kritischen Zustand gefunden. Genau das ist dem Kater Rocky passiert. Er wurde bewusstlos aufgefunden und von einer unbekannten Person in eine Tierklinik gebracht. Dort erhielt er eine lebensrettende Notfallbehandlung, ohne dass seine Besitzerin zunächst informiert werden konnte. Als sie Rocky am nächsten Tag abholen konnte, erwartete sie eine Rechnung über 565,31 Euro - die sie nicht bezahlen wollte.

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