Keine Haftung bei überwiegendem Selbstverschulden
Keine Tierhalterhaftung bei überwiegendem Selbstverschulden des Geschädigten
Hanseatisches OLG Bremen 18.4.2012 Az.: 1 U 81/11
Im vorliegenden Fall hatte das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen darüber zu entscheiden, ob eine Tierhalterin für den Sturz einer 17-Jährigen von ihrem Pferd einzustehen hat, an dem die 17-Jährige ein unentgeltliches Nutzungsrecht hatte.
Die 17-Jährige, die Reiterin in einem Reitverein war, war durch ihre ehemalige Reitlehrerin an die Tierhalterin des besagten Pferdes vermittelt worden, da die 17-Jährige wünschte den Reitsport öfter ausüben zu können. Die Pferdehalterin war bereit, unentgeltlich und gefälligkeitshalber die 17-Jährige zu unterstützen und gab ihr die Gelegenheit, nach Absprache das Pferd regelmäßig zu reiten.
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